AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
II. Hausordnung des Kinos

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kinoticketkauf und Kauf sonstiger Artikel Kinopolis Management Multiplex GmbH Stand: 1.9.2020
 
  1. Präambel
    1. Die Kinopolis Management Multiplex GmbH (im Folgenden „KINOPOLIS“) ist die zentrale Abwicklungsstelle der Kinopolis Gruppe für den Kinoticketverkauf und den Verkauf sonstiger Artikel für alle Kinos der Kinopolis Gruppe. Dabei handelt es sich um folgende Kinos:
      • Aschaffenburg - KINOPOLIS
      • Bad Godesberg - KINOPOLIS
      • Bad Homburg - KINOPOLIS
      • Darmstadt - KINOPOLIS
      • Darmstadt - Citydome
      • Darmstadt - programmkino rex
      • Freiberg - KINOPOLIS
      • Gießen - Kinocenter
      • Gießen - KINOPOLIS
      • Hanau - KINOPOLIS
      • Karlsruhe - Universum-City
      • Koblenz - KINOPOLIS
      • Landshut - KINOPOLIS
      • München - Gloria Palast
      • München - Mathäser Filmpalast
      • Rosenheim - KINOPOLIS
      • Sulzbach / Main-Taunus-Zentrum - KINOPOLIS
      • Viernheim / Rhein-Neckar-Zentrum - KINOPOLIS
    2. KINOPOLIS setzt für den Kinoticketverkauf als Abwickler, IT-Dienstleister und Auftragsdatenverarbeiter die COMTRADA GmbH, Carl-Zeiss-Ring 9, 85737 Ismaning (im Folgenden „COMTRADA“) ein. COMTRADA unterstützt im Internet Onlineshops, über die Kinotickets, Gutscheine und sonstige Artikel gekauft sowie Guthabenkarten aufgeladen werden können. Kinotickets können vor Ort abgeholt oder als elektronische Eintrittskarte übermittelt werden, sonstige Artikel werden versandt und Guthaben werden auf Kundenkarten der Kinos aufgeladen. COMTRADA setzt für diese Zwecke einen cloudbasierten Software-Service für die Abwicklung ein, der in die Web-Sites der oben aufgeführten Kinos integriert ist.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber von Kinotickets, Gutscheinen oder sonstigen Artikeln bzw. dem Kunden, der die Aufladung von Kundenkarten im jeweiligen Kinoticketshop durchführt (im Folgenden einheitlich "Kunde"), und KINOPOLIS.
  2. Vertragsschluss
    1. Der Vertrag über die Aufladung von Kundenkarten sowie den Kauf von Kinotickets, Gutscheinen oder sonstigen Artikeln kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und KINOPOLIS zu Stande, sobald KINOPOLIS die Annahme des Angebotes des Kunden erklärt. Die Erklärung erfolgt dabei unverzüglich, entweder durch Übersendung eines elektronischen Tickets, eines Abholcodes oder durch eine Aufladebestätigung im Falle der Kundenkarte oder durch eine entsprechende Bestätigung am Ende des Kaufprozesses. Nach Annahme des Angebots wird die entsprechende Kaufpreisforderung gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.
    2. Die wirksame und fällige Kaufpreisforderung wird von KINOPOLIS zur Zahlungsabwicklung nach ihrer Entstehung an die COMTRADA verkauft und abgetreten und von COMTRADA beim Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eingezogen. Der eingezogene Kaufpreis wird dann jeweils der KINOPOLIS zur Verfügung gestellt.
    3. KINOPOLIS kann den Vertragsschluss mit Kunden ablehnen, beispielsweise dann, wenn gegen den Kunden noch offene Forderungen bestehen oder andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem angestrebten Vertrag aufgetreten oder zu erwarten sind.
    4. Minderjährige sind grundsätzlich von der Nutzung der Kinoticketshops ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Minderjährige, die mindestens 16 Jahre alt sind; diese können Transaktionen – vorbehaltlich insbesondere jugendschutzrechtlicher Bestimmungen – mittels Guthaben der Kundenkarte tätigen.
    5. Der Verkauf von Tickets sowie sonstiger Waren und Gutscheine an Wiederverkäufer sowie die gewerbliche Vermittlung sind ausgeschlossen.
  3. Leistungen von KINOPOLIS
    1. KINOPOLIS verkauft dem Kunden mit Annahme dessen Vertragsangebotes, vorbehaltlich Verfügbarkeit, Kinotickets oder sonstige Artikel gemäß der Auswahl des Kunden bzw. ermöglicht die Aufladung von Kundenkarten des Kinos. Die Übereignung des Kinotickets und / oder des Gutscheins an den Kunden erfolgt dabei entweder vor Ort im jeweils vom Kunden bestimmten Kino an den dort bereitgehaltenen Abholautomaten oder Kassen oder durch Übermittlung eines elektronischen Tickets. Soweit sich der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs für ein elektronisches Ticket entscheidet, wird ihm dieses unmittelbar auf das von ihm gewählte Ziel/Endgerät (bspw. als Barcode oder mittels Passbook) übermittelt. Eine Übergabe und Übereignung des Tickets vor Ort im Kino entfällt in diesem Fall. Sonstige Artikel werden an den Kunden versendet, eine Abholung vor Ort (Kino) ist grundsätzlich nicht möglich. Die Aufladung von Kundenkarten erfolgt als Zahlungsmitteltausch.
    2. COMTRADA ist in diesem Zusammenhang Dienstleister und betreibt selbst keine Kinos, insofern ist nicht COMTRADA sondern das jeweilige Kino aufgrund des im Kinoticket verbrieften Rechts zur Leistung, nämlich der Abhaltung der gebuchten Filmvorführung und der Bereitstellung des gebuchten Sitzplatzes gegenüber dem Kunden nebst sämtlichen Nebenpflichten eines Kinobetreibers (wie der Zugangskontrolle unter Berücksichtigung gesetzlicher, insbesondere jugendschutzrechtlicher Vorschriften, Verkehrssicherungspflichten, Beachtung der jeweiligen Lizenzbestimmungen der Filmrechteinhaber etc.) verpflichtet und dem Kunden gegenüber verantwortlich. Dies gilt ebenso für die Akzeptanz der vom jeweiligen Kino ausgegebenen Kundenkarte, der Einlösung von Gutscheinen, der Erbringung der im Gutschein bzw. der Kundenkarte verbrieften Rechte nebst sämtlicher Nebenpflichten hieraus (wie bspw. die Beachtung jugendschutzrechtlicher-, gaststättenrechtlicher- und gewerberechtlicher Vorschriften).
  4. Besondere Pflichten des Kunden
    1. Dem Kunden obliegt es, das im Kinoticketshop gekaufte Kinoticket und/oder den gekauften Gutschein physisch an den im jeweiligen Kinocenter bereitgehaltenen Abholautomaten oder Kassen abzuholen bzw. das elektronische Ticket zwecks Kontrolle der Berechtigung verfügbar zu halten. Erst das in Empfang genommene Kinoticket berechtigt den Kunden, die entsprechende Filmvorführung zu besuchen. Ein physischer Versand des Kinotickets oder des Gutscheins an den Kunden erfolgt nicht.
    2. Werden Kinotickets im Kino abgeholt, so ist dies nur unter Vorlage des übermittelten Abholcodes möglich.
  5. Kosten und Bezahlung
    1. Die jeweiligen Kaufpreise für Kinotickets (ggf. nebst Vorverkaufsgebühr), Gutscheine und sonstige Artikel werden dem Kunden im Rahmen des Kaufprozesses im jeweiligen Kinoticketshop angezeigt. Dies gilt auch für den Aufladebetrag einer Kundenkarte. Die Preise für Kinotickets können dabei von dem auf dem Kinoticket aufgedruckten Ticketpreis abweichen.
    2. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Vertragsschluss und ist sofort zur Zahlung fällig. Auf die tatsächliche Abholung des Kinotickets und/oder Gutscheins und den tatsächlichen Besuch der gebuchten Kinovorstellung kommt es nicht an. Die Umsatzsteuer ist in gesetzlicher Höhe im jeweils ausgewiesenen Preis enthalten, alle Preise sind damit Endverkaufspreise.
    3. Die Bezahlung kann mit den jeweils angebotenen Zahlungsmitteln erfolgen. KINOPOLIS behält sich vor, bestimmte Zahlverfahren einzuschränken oder nicht anzubieten.
    4. Bezahlung mittels elektronischem Lastschriftverfahren (ELV). Der Kunde kann die Zahlung durch Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren bis zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 150,00 € bewirken. Hierzu erteilt der Kunde dem KINOPOLIS-Dienstleister COMTRADA die für die Zukunft stets widerrufliche Vollmacht, den in Rechnung gestellten Kaufpreis von seinem inländischen Girokonto einzuziehen. COMTRADA beauftragt zur Durchführung und ordnungsgemäßen Abwicklung des Lastschriftverfahrens den Dienstleister InterCard AG, Mehlbeerenstraße 4, D-82024 Taufkirchen.
      Offene Rücklastschriftforderungen mangels Kontodeckung gegen den Kunden des Kinoticketshops werden, ggf. zuzüglich entstandener Gebühren, an die InterCard AG abgetreten, die für den Einzug der Forderungen zuständig ist.
    5. Die tatsächlichen Kosten einer vom Kunden schuldhaft verursachten Zahlungsstörung (ChargeBack-Gebühr, Rücklastschriftgebühr) trägt der Kunde.
  6. Rücktritt und Widerruf / Kulanzerstattung
    1. Rücktritt und Widerruf des mit KINOPOLIS geschlossenen Vertrages über den Erwerb von Kinotickets sowie damit verbundener Zusatzleistungen (Vorverkaufsgebühr) sind ausgeschlossen. Insbesondere finden die Bestimmungen über den Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB keine Anwendung, da der Erwerb von vorstellungsgebundenen Kinotickets dem Bereich der Freizeitgestaltung zuzuordnen ist und der Ticketkauf eine konkrete Vorstellung betrifft (§ 312g Abs.2 Nr. 9 BGB). KINOPOLIS kann für registrierte Kunden auf Kulanzbasis jedoch eine Rücknahme im Einzelfall vorsehen; ein entsprechender Anspruch besteht jedoch nicht. Ob dies für die konkrete Veranstaltung möglich ist, welche Fristen gelten und welche Gebühr für die kulanzweise Stornierung erhoben wird ist im Kundenbereich des jeweiligen Ticketshops einsehbar.
    2. Soweit der Kunde sonstige Artikel kauft, die nicht vorstellungsgebundene Kinotickets oder damit verbundene Zusatzleistungen (z.B. Vorverkaufsgebühr) sind, gilt folgendes Widerrufsrecht:

      Widerrufsbelehrung:

      Widerrufsrecht

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

      Kinopolis Management Multiplex GmbH
      Wilhelminenstrasse 9
      64283 Darmstadt
      Telefon: +49(06151)2978-0
      Telefax: +49(06151)2978-34
      E-Mail: kundenservice@shop.kinopolis.de

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

  7. Haftung
    1. Die Haftung von KINOPOLIS ist grundsätzlich im weitest gesetzlich möglichen Umfang ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wir schließen ferner unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    2. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom jeweiligen Kino oder von KINOPOLIS zu vertretenden, nicht in einem Mangel des Kinotickets oder einer sonstigen Ware bzw. Leistung bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen, soweit das Festhalten an dem Vertrag nicht eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
    3. Soweit die Haftung von KINOPOLIS nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, wie insbesondere COMTRADA.
  8. Datenschutz
    1. Detaillierte Informationen über den Umfang der Erhebung, die Speicherung, Verarbeitung, Löschung von Kundendaten und ihre damit verbundenen Rechte entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen unter https://www.kinopolis.de/kino/datenschutzerklärung.
  9. Schlussbestimmungen, Schlichtungsstelle
    1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des entsprechenden abzuschließenden Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform (Brief, Email oder Telefax) erfolgen. Email-Adresse, Telefaxnummer sowie die Postanschrift von KINOPOLIS können dem Impressum oder der oben aufgeführten Widerrufsbelehrung entnommen werden.
    2. Soweit der Kunde Unternehmer ist, unterliegt der Vertrag mit KINOPOLIS einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Verbraucher ist, unterliegen der Vertrag mit KINOPOLIS sowie diese AGB dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    3. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag mit KINOPOLIS und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.
    4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen erhalten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
 

II. Hausordnung des Kinos

Sehr geehrter Kinobesucher,
um Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten und einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten zu können, gelten für unser Kino die folgenden Hausregeln:

  1. Geltungsbereich für diese Hausordnung ist das gesamte Kino-Gebäude inklusive Zugang sowie gegebenenfalls dazugehörige Außenanlagen. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich das Kino jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie sämtliche weiteren rechtlichen Schritte nach angemessener Wahl vor.
  2. Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Der auf der Eintrittskarte angegebene Kinosaal, Datum und Uhrzeit sowie die Reihen- und Sitzplatznummer sind verbindlich. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 50,- verpflichtet und erhalten Hausverbot.
  3. Beim Kauf erhaltenes Wechselgeld ist umgehend auf Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Erhaltene Eintrittskarten sind ebenfalls auf Richtigkeit zu überprüfen (Filmtitel, Datum und Uhrzeit, Sitzplatz etc.), auch hier sind spätere Reklamationen ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme einer Ermäßigung muss vor dem Ausdruck der Eintrittskarten dem Kassenmitarbeiter bekanntgegeben und durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Erläuterungen zu Ermäßigungsansprüchen befinden sich auf den Webseiten des Kinos sowie auf den Aushängen an den Kassen.
  4. Der Umtausch von Eintrittskarten kann aus Kulanzgründen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, bis Beginn der jeweiligen Vorführung erfolgen. Zur Vorführung zählen auch die Werbung sowie sämtliche Vorschaufilme, Trailer etc., die vor dem Hauptfilm gezeigt werden.
  5. Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder, die auf dem Inhalt der vorgeführten Filme beruhen, sind ausgeschlossen. Für physische oder psychische Schädigungen, die aus dem Inhalt oder der Qualität der vorgeführten Filme resultieren, ist jegliche Haftung durch das Kino ausgeschlossen.
  6. Zum Schutz von Kleinkindern behält sich das Kino das Recht vor, Kindern bis einschließlich drei Jahren keinen Eintritt zu den Kinosälen zu gewähren. Hiervon ausgenommen sind Sonderveranstaltungen, die dies explizit vorsehen.
  7. Das Kino haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, oder im Fall der Übernahme einer Garantie. Im Übrigen haften das Kino, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird; der Schadensersatzanspruch ist dann jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  8. Das Kino behält sich nachträgliche Änderungen an bereits ausgedruckten oder anderweitig veröffentlichten bzw. publizierten Programmen, Spielzeiten, Saalangaben etc. vor.
  9. Aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, u.a. des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, ist das Kino verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Altersfreigabe) zu achten. Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis noch durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen umgangen werden. Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein entsprechendes Dokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) nachzuweisen.
  10. Im gesamten Gebäude sind Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt. Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gem. §106 i.V.m. §15, 16, 17. UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß §106, 16 i.V.m. §53 Abs. 7 UrhG. Zur Feststellung des Gebrauchs von Aufzeichnungsgeräten können die Kinos mit entsprechender Technik überwacht werden. Das Kino ist gesetzlich verpflichtet jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich das Kino vor.
  11. Da es sich bei dem Kino zugleich um einen konzessionierten und behördlich kontrollierten Gastronomiebetrieb handelt, ist das Mitbringen eigener Speisen und Getränke untersagt.
  12. Um das widerrechtliche Mitschneiden von Filmen sowie die Mitnahme eigener Speisen und Getränke zu vermeiden, behält sich das Kino das Recht vor, Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch zu kontrollieren. Gäste sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Im Falle einer Weigerung behält sich das Kino jedoch das Recht vor, diesen Gästen den Eintritt zu verwehren.
  13. Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und ähnliche Genussmittel mit Rauch- oder Geruchsentwicklung.
  14. Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.
  15. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und ähnlichen Gegenständen ist im Gebäude untersagt.
  16. Das Mitbringen von Hunden oder anderen (Haus-)Tieren ist untersagt. Die einzige Ausnahme bilden Assistenzhunde.
  17. Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise eine Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot für sperrige oder übergroße Gegenstände (z.B. Sporttaschen, Koffer, Motorradhelme, große Rucksäcke etc.). Für die Verwahrung sperriger oder übergroßer Gegenstände Regel Schließfächer bereit, andernfalls wenden Sie sich bitte an das Kinopersonal.
  18. Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Gegenstände, von denen eine elektromagnetische Strahlung ausgeht, müssen vor Betreten der Kinosäle ausgeschaltet werden.
  19. Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände lehnt das Kino bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab.
  20. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  21. Personen, die in irgendeiner Art und Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, demontieren oder entfernen, werden des Gebäudes verwiesen. Das Kino behält sich die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  22. Das Verteilen oder Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, anderen Druckerzeugnissen, Werbeartikeln oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt.
  23. Betteln, Hausieren, das Feilbieten von Waren, Musizieren sowie sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt.
  24. Die Nutzung aller im Gebäude durch Dritte aufgestellten Geld-, Spiel-, Zigaretten- oder sonstiger Automaten geschieht auf eigene Verantwortung. Bei Fehlfunktionen oder Ausfall dieser Geräte ist jegliche Haftung durch das Kino ausgeschlossen.
  25. Die Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen ist verboten.
  26. Im Gefahrenfall ist den Anweisungen der Kino-Mitarbeiter in jedem Fall Folge zu leisten.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

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